Fragen & Antworten
Mobilitäts FAQ
Willkommen zu unserem Mobilitäts FAQ-Bereich! Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Dienstwagen und seine Alternativen.
Ja, während der Probezeit können Sie in der Regel auch Mobilitätsangebote wie die BahnCard 25 in anspruch nehmen. Diese Vorteile sind nicht an die Festanstellung gebunden, sondern stehen Ihnen schon zu Beginn des Arbeitsverhältnisses zur Verfügung, um Ihnen den Arbeitsweg zu erleichtern.
Die Möglichkeit, einen Firmenwagen zu erhalten, besteht in der Regel sofort bei Beginn des Arbeitsverhältnisses, abhängig von den jeweiligen vertraglichen Regelungen.
Ja, der Firmenwagen wird auch zur privaten Nutzung freigegeben.
Die private Nutzung des Firmenwagens wird pauschal mit 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs pro Monat versteuert. Dieser Betrag wird zum steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet und unterliegt der Einkommensteuer.
Ja, Sie erhalten zu den Fahrzeugen auch Tankkarten, die für dienstliche Fahrten genutzt werden können. Sollten Sie mit Ihrem Privatwagen fahren, stellen wir Ihnen ebenfalls eine Tankkarte zur Verfügung, damit Sie die entsprechenden Kosten für dienstliche Fahrten ebenfalls unkompliziert abwickeln können.
Ja, wir bieten Unterstützung bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, z.B. indem wir die Kosten für die BahnCard 25 übernehmen.